Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die elektronische Patientenakte (ePA) an. Sie sind für die Verarbeitung der Daten verantwortlich und verpflichtet, sich als Versicherte zu informieren – über Funktionen, den Umgang mit Ihren sensiblen Daten und Ihre Rechte. Wer gesetzlich versichert ist und nicht widerspricht, erhält eine ePA. Private Kassen können eine ePA anbieten, müssen dies aber nicht.
Wir sind nicht verpflichtet, Ihre ePA vollständig zu lesen und können dies zeitlich auch nicht leisten. Wenn es bei der Behandlung notwendig ist, können wir gezielt Informationen aus der ePA heranziehen.
Mit Einlesen Ihrer Versichertenkarte erhalten Praxen automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA und sämtliche Daten.
Wenn Sie eine ePA haben, sind wir als Praxis gesetzlich verpflichtet, Daten wie Verordnungsdaten des eRezepts sowie Befunde aus unserer aktuellen Behandlung einzuspielen – vorausgesetzt dies ist technisch möglich und die Daten liegen in digital nutzbarer Form vor.
Dokumente aus früheren Behandlungen werden nicht automatisch in die ePA übernommen. Das Einstellen alter Arztbriefe und die Digitalisierung von Papierbefunden ist nicht Aufgabe der Praxen.
Sie können entscheiden, ob und welche aktuellen Befund Ihre Arztpraxis in die ePA einspielt, gegen das Einfügen einzelner Dokumente können Sie direkt in der Praxis widersprechen.
In der ePA-App können Sie Befunde selbst löschen oder den Zugriff individuell einschränken.